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Nachlassabwicklung 


Wenn ein Todesfall im nahen Umfeld eingetreten ist, dann muss dieser Nachlassfall trotz aller Trauer zeitnah abgewickelt werden. Es fehlt hier aber oft an der nötigen Erfahrung, weshalb es sinnvoll erscheint, die Nachlassabwicklung durch kompetente Partner vornehmen zu lassen.

Zunächst ist zu überprüfen, ob der Verstorbene letztwillige Verfügungen hinterlassen hat. Eine letztwillige Verfügung ist jede Anordnung des Verstorbenen für seinen Todesfall. Letztwillige Verfügungen können in Form eines handschriftlichen Testaments, eines notariellen Testaments oder eines Erbvertrags errichtet worden sein.

Auch ein Schriftstück, welches nicht sofort als Testament erkennbar ist, beispielsweise ein Brief, kann letztwillige Verfügungen beinhalten. Solche müssen nämlich nicht mit "Testament", "Letzter Wille" oder Ähnlichem überschrieben sein. Entscheidend für das Vorliegen einer letztwilligen Verfügung ist, dass der Urheber Regelungen für seinen Todesfall treffen wollte.

Wird ein Dokument aufgefunden, welches eine letztwillige Verfügung beinhalten könnte und welches nicht bereits amtlich verwahrt wird, so muss dieses beim Nachlassgericht abgeliefert werden.

Bei Bedarf können wir für Sie dann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Insbesondere bei handschriftlichen Testamenten empfiehlt sich dieser Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, um unklare Erbrechtspositionen der Beteiligten zu klären und die Stellung der Beteiligten als Erben zu dokumentieren.

Wer kann nun im Rahmen der anfallenden Nachlassabwicklung überhaupt tätig werden? Ist es der benannte Erbe, ist es ein gesetzlicher Erbe oder ist es ein Erbschaftsbesitzer? Hat der/die Verstorbene nun eine besondere Vorgehensweise für seine/ihre Nachlassabwicklung vorgesehen?

Im Einzelfall können von uns folgende Maßnahmen durchgeführt werden.

  • Ermittlung der Erben
  • Begehung der Wohnung, Sichtung der Akten, Suche nach Testamenten sowie Bestandsaufnahme der Wohnungseinrichtung und Feststellung der Vermögensverhältnisse
  • Auswertung der Akten und Unterlagen der / des Betroffenen
  • Korrespondenz mit allen notwendigen Behörden, Banken, Versicherungen, Telefongesellschaften etc.
  • Organisation der fachgerechten Räumung, Renovierung, Übergabe und - falls notwendig - Verkauf der Immobilien
  • Veräußerung sonstiger Gegenstände, wie Kfz, Schmuck, Antiquitäten etc. im Auftrag des Mandanten
  • Verteilung des Vermögens auf die Erben
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